Beamter im höheren Sozialversicherungsdienst m/w/d
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Beamter im höheren Sozialversicherungsdienst m/w/d
Beamte und Beamtinnen im höheren Sozialversicherungsdienst sind bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung tätig und übernehmen Planungs, Leitungs und Koordinierungsaufgaben. Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Sicherstellung eines geordneten Haushalts und Finanzwesens und die fachliche Bearbeitung von Grundsatzfragen und schwierigen Einzelfällen im Beitrags und Leistungsbereich. Ebenfalls arbeiten sie für Verbände der Sozialversicherungsträger, Versicherungsämter und Behörden, in denen sie beispielsweise im Bundesversicherungsamt die Geschäfts und Rechnungsführung von Sozialversicherungsträgern überprüfen oder in Sozialministerien bei der Vorbereitung einschlägiger Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mitwirken.
Beamte und Beamtinnen im höheren Sozialversicherungsdienst finden Beschäftigung bei:
Sozialversicherungsträgern und Behörden
Voraussetzungen:
Um zur Einführung zugelassen zu werden, ist ein mit Mastergrad abgeschlossenes Studium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem geeigneten Studienfach erforderlich. Darüber hinaus müssen die Bewerber und Bewerberinnen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Einzelne Bundesländer besitzen außerdem die Regelung, dass Bewerber und Bewerberinnen die bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschreiten dürfen.
Einführung:
Die Einführung der Beamten in den höheren Sozialdienst ist geregelt durch interne Bestimmungen der Sozialversicherungsträger und dauert zwei Jahre. Sie unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die theoretischen Kenntnisse werden in Form von Lehrgängen vermittelt. In diesen werden Fertigkeiten vermittelt, die für den jeweiligen Dienst notwendig sind sowie fachspezifische Kenntnisse erweitert und vertieft.
In der praktischen Einweisung wird man in die Aufgabengebiete und die Organisation der entsprechenden Behörden eingeführt und übt unter der fachlichen Anleitung erfahrener Kollegen und Kolleginnen beispielsweise die Bearbeitung von Verwaltungs und Fachaufgaben in den Bereichen Organisation- und Dienstrecht, Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Recht der gesetzlichen Kranken, Pflege- und Unfallversicherung sowie Sozialhilferecht, Recht der sozialen Entschädigung und Kriegsopferfürsorge und Schwerbehindertenrecht.
Vergütung während der Einführung:
Die Einführung in die besonderen Aufgaben der jeweiligen Behörden erfolgt während der Probezeit. Beamten und Beamtinnen auf Probe wird im höheren Dienst die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen.
Vergütung nach der Einführung:
Bruttogrundgehaltssätze:
Besoldungsgruppe A 13, Stufe 1: 3.972 Euro pro Monat
Besoldungsgruppe A 16, Stufe 8: 6.986 Euro pro Monat
Weiterführende Informationen:
http://www.beamtenberufe.de/start
Bildquellenangabe: Konstantin Gastmann/ pixelio.de
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