Steuertipps für Angestellte im medizinischen Bereich
Nicht nur Ärzte, sondern auch medizinische Fachangestellte und andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen können Steuern sparen. Voraussetzung hierfür ist die clevere Umsetzung der wichtigsten Steuertipps. Angestellte sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen und verschenken damit jedes Jahr wertvolles Geld an den Fiskus. Nachfolgend gibt es für alle Angehörigen des Medizinberufs die wichtigsten Tipps zur Senkung der Kosten.
Nettogehalt ermitteln und Abzüge betrachten
Wie hoch Steuerlast und Abzüge tatsächlich sind, ist vielen Angestellten im Medizinwesen gar nicht bewusst. Ein digitaler Brutto Netto Rechner schafft Klarheit und führt vor Augen, wie viel "mehr" eigentlich drin wäre. Niemand wird gänzlich auf Sozialabgaben und Steuern verzichten können, manche Menschen zahlen aber deutlich zu viel. Die Gründe sind vielfältig und reichen von "keine Lust auf Steuererklärung" bis hin zu Unkenntnis bezüglich der Möglichkeiten.
Steuererklärung macht für angestellte Ärzte Sinn
Die durchschnittliche Rückerstattung bei einer Steuererklärung von Angestellten liegt laut Statistischem Bundesamt über 1.000 Euro. Wer darauf verzichtet, schenkt dem Fiskus Geld, das am Ende des Monats auf dem Konto fehlt. Am Nettoeinkommen ändert sich zunächst nichts, an der Jahresbilanz aber schon. Hier einige Beispiele, was Ärzte von der Steuer absetzen können:
- Werbungskosten (Fachliteratur, Kosten für Fahrten, Arbeitskleidung, Verbandsmitgliedschaften)
- Umzugskosten
- Kosten für Arbeiten im Homeoffice
- Doppelte Haushaltsführung bei Berufseinsteigern
- Bewerbungskosten
Viele Ärzte arbeiten zumindest teilweise im Homeoffice, beispielsweise um Arztbriefe zu verfassen oder Akten zu bearbeiten. Das Finanzamt gewährt einen Pauschalbetrag für Homeoffice-Arbeiter oder übernimmt sogar die anteiligen Kosten für ein komplettes Büro Zuhause. Selbst wenn am Ende nicht alle eingereichten Punkte auch wirklich berücksichtigt werden, gibt es in vielen Fällen bei beruflichen Ausgaben etwas zurück.
Fort- und Ausbildungen als Arzt von der Steuer absetzen
Die Nutzung von Weiterbildungsmöglichkeiten ist für Ärzte wichtig, aber auch kostenintensiv. Ist das Studium bereits abgeschlossen, haben angestellte Ärzte die Möglichkeit, Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Sie gehören zu den oben erwähnten Werbungskosten und lassen sich auch über den Pauschalbetrag von 1.000 Euro absetzen.
Interessant dabei ist, dass nicht nur Seminare selbst übernommen werden. Auch Reisekosten und Spesen lassen sich von der Steuer wieder absetzen. Wer sich viel weiterbildet, profitiert davon im doppelten Sinne. Einerseits wachsen die beruflichen Möglichkeiten und andererseits gibt es am Ende des Jahres Geld zurück.
Bei eigener Praxis ist die Rechtsform wichtig
Die Karrierechancen in der digitalen Medizin haben sich verändert. Nach wie vor stehen Ärzte aber primär vor der Entscheidung, ob sie angestellt oder selbstständig arbeiten möchten. Für alle, die eine eigene Praxis unterhalten, ist die Rechtsform aus steuerrechtlichen Fragen interessant. Einzelunternehmer gelten als Freiberufler, die Gründung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist aber ebenfalls möglich. Letzteres hat den Vorteil, dass keine Umsatzsteuern anfallen.
Eine MVZ-GmbH lohnt sich vor allem für Ärzte, die ihre Gewinne nicht an die Gesellschafter ausschütten. Sie zahlen zwar Körperschaftssteuern, dafür aber keine Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne.
Die Übersicht zeigt, dass vor allem Ärzte, aber auch MFAs und andere Angehörige des Gesundheitsberufs Sparpotenzial bei der Steuer haben. Wichtig ist, sich von Fachexperten beraten zu lassen, um die beste Wahl zu treffen.
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