Berlin regiert wieder: Ein neues Fachkräfte-Einwanderungsgesetz lässt stationäre und ambulante Pflegeunternehmen hoffen

Berlin regiert wieder: Ein neues Fachkräfte-Einwanderungsgesetz lässt stationäre und ambulante Pflegeunternehmen hoffen

17.10.2018

Die Personalnot in der Pflege ist groß. Viel zu lange haben sich die Regierenden in Berlin davor gedrückt, eine zeitgemäße Antwort auf die rasante Alterung in Deutschland mit all ihren Folgen - etwa für die Altenpflege - zu finden. Wir brauchen dringend ein zukunftsweisendes und unkompliziertes Einwanderungsgesetz für Pflegefachkräfte. Mit dem Eckpunktepapier der Regierung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.

Damit eines klar ist: Bei dem angepeilten neuen Gesetz handelt es sich nicht um ein umfassendes Einwanderungsgesetz, geregelt wird vielmehr die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Ländern in den deutschen Arbeitsmarkt. Noch liegen ,,nur“ die Eckpunkte auf dem Tisch, bei denen aber schon einige richtige Ansätze erkennbar sind. Fachkräfte aus Drittstaaten sollen künftig zum Beispiel für sechs Monate nach Deutschland einreisen dürfen, um mit abgeschlossener Ausbildung auf Jobsuche zu gehen. Die Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse soll deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Fachkräfte sollen laut Regierung gezielt im Ausland angeworben werden. Außerdem soll das Deutschlernen im Ausland erleichtert werden, dazu will man künftig gezielt etwa mit Goethe-Instituten im Ausland zusammenarbeiten. Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident beim Arbeitgeberverband Pflege: ,,Besonders wichtig aber ist, dass jetzt in Berlin deutlich wurde, dass die zuständigen Behörden, also die Visastellen, Ausländerbehörden, Arbeitsverwaltung, zuständige Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ,,effizienter und transparenter“ zusammenarbeiten. Dies stimmt hoffungsvoll, dass die Bundesregierung nach Jahren des Zögerns und Zauderns die Dringlichkeit des Themas klar erkannt hat.“ Der Arbeitgeberverband Pflege wird das anstehende Gesetzgebungsverfahren, beginnend mit einem ersten Referentenentwurf, der zügig erarbeitet werden sollte, intensiv begleiten. Denn, so Fiedler weiter, ,,der Teufel steckt im Detail. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und die Wahrheit liegt am Ende bekanntlich auf dem Platz“.

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