Beamter im gehobenen Sozialversicherungsdienst m/w/d

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Auf einen Blick:

Berufsfeld
  • Verwaltung & VersicherungVerwaltung & Versicherung
Zielgruppen
  • Aufsteiger
  • Einsteiger
Informationen zu:

Beamter im gehobenen Sozialversicherungsdienst m/w/d

Beamte und Beamtinnen im gehobenen Sozialversicherungsdienst sind für die Bearbeitung von Anträgen und Entscheidungen beispielsweise über Ansprüche auf Beitragserstattung, Altersruhegeld oder Leistungen der Unfall- oder Pflegeversicherung verantwortlich. Sie koordinieren Verläufe von Versicherungen, führen Rentenanpassungen durch und formulieren Renten­ bzw. Ablehnungsbescheide. Außerdem beraten sie Bürger und Bürgerinnen in Sozialversicherungsfragen und erledigen konzeptionelle Aufgaben wie beispielsweise Gestaltung der Verträge der Sozialversicherungsträger mit Krankenhäusern und Ärzten und Ärtztinnen oder die Prüfung von Arbeitsabläufen auf ihre Effizienz. In vielen Fällen befinden sich Beamte und Beamtinnen im gehobenen Sozialversicherungsdienst in Führungspositionen und leiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. Im Außendienst führen sie persönlich Betriebsprüfungen durch und kontrollieren unter anderem die Meldungen und Zahlungen zur Sozialversicherung. 
 

Beamte und Beamtinnen im gehobenen Sozialversicherungsdienst finden Beschäftigung bei:

  • Sozialversicherungsträgern und Behörden


Voraussetzungen:
Um zum Studium zugelassen zu werden, ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss erforderlich. Darüber hinaus müssen die Bewerber und Bewerberinnen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Einzelne Bundesländer besitzen außerdem die Regelung, dass Bewerber und Bewerberinnen die bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschreiten dürfen. 

Ausbildung:
Beamter im gehobenen Sozialversicherungsdienst [m/w] ist eine drei jährige Beamtenausbildung. Sie beinhaltet ein Studium an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und praktische Studienabschnitte bei Sozialversicherungsträgern und Behörden. In der Regel ist der Abschluss ein Bachelor bzw. Diplom. 
Theoretische Kenntnisse erwirbt man zum einen in Themengebieten wie beispielsweise Sozialversicherungs-, allgemeines Verwaltung- und Verfassungsrecht. Zum anderen auch in der Informations-, Kommunikationstechnologie, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre und Soziologie oder Politologie. 
Während der praktischen Studienabschnitte erwirbt man berufliche Kenntnisse und Erfahrungen und wendet das theoretisch Erlernte an.

Vergütung während der Ausbildung:
Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die gegebenenfalls durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes ca. 1.158 Euro pro Monat.

Vergütung nach der Ausbildung:
Bruttogehaltssätze: 

Besoldungsgruppe A 9, Stufe 1: 2.582 Euro pro Monat
Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8: 5.106 Euro pro Monat


Weiterführende Informationen:

http://www.beamtenberufe.de/start
 

Bildquellenangebe: Konstantin Gastmann/ pixelio.de

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