Beamter im mittleren Sozialverwaltungsdienst m/w/d

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Auf einen Blick:

Berufsfeld
  • Verwaltung & VersicherungVerwaltung & Versicherung
Zielgruppen
  • Einsteiger
Informationen zu:

Beamter im mittleren Sozialverwaltungsdienst m/w/d

Das Aufgabenfeld von Beamten und Beamtinnen im mittleren Dienst der Sozialverwaltung ist in erste Linie die Bürosacharbeit. Dazu gehört das Erteilen von Auskünften, das Bearbeiten von Anträgen, der Schriftverkehr, Buchhaltungsaufgaben und die Kassengeschäfte. Im Bereich der Sozialversorgung wird sich zum Beispiel um die Frage des Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts gekümmert. Bei den Ansprüchen der Versicherten stehen zum Beispiel Pflegezulagen oder Hinterbliebenenrente im Mittelpunkt. Die Vorgänge der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung betreffen den Bereich der Sozialversicherung. In Arbeits- und Sozialgerichten wird sich zum Beispiel um die Zustellung von Ladungen und das Erstellen von Sitzungsprotokollen gekümmert.
 

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Sozialverwaltung finden Beschäftigung:

  • In Behörden der Sozialversicherung und Sozialversorgung 
  • In der staatlichen (kommunalen) Verwaltung 
  • Bei Arbeits-­ und Sozialgerichten 


Voraussetzungen:
Um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Ausbildung in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erforderlich. Darüber hinaus müssen die Bewerber und Bewerberinnen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Einzelne Bundesländer besitzen außerdem die Regelung, dass Bewerber und Bewerberinnen die bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschreiten dürfen. 
Um den Beruf des Beamten im mittleren Sozialverwaltungsdienst gut ausführen zu können sind zum Einen Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit wichtig. Auf der anderen Seite sind auch Kommunikationsfähigkeit und Kunden- Serviceorientierung von Vorteil.

Vorbereitungsdienst:
Beamter im mittleren Sozialverwaltungsdienst [m/w] ist ein zwei jähriger Vorbereitungsdienst. Er ist geregelt durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer. 
Es gibt während des Vorbereitungsdienstes einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der theoretischen Ausbildung beschäftigt man sich mit Themenfeldern wie dem Arbeits- und Sozialrecht, der Rechtskunde und der Verwaltungslehre. Während dem praktischen Bestandteil der Ausbildung lernt man unter Anderem Etwas zu den wesentlichen Aufgaben, Organisationen und Arbeitsweisen der Behörden.

Vergütung während des Vorbereitungsdienstes:
Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des mittleren Dienstes ca. 1.104 Euro pro Monat. 

Vergütung nach des Vorbereitungsdienstes:
Bruttogrundgehaltssätze:

Besoldungsgruppe A 6, Stufe 1: 2.154 Euro pro Monat
Besoldungsgruppe A 9, Stufe 8: 3.345 Euro pro Monat


Weiterführende Informationen:
http://www.beamtenberufe.de/start  

Bildqullenangabe: Konstantin Gastmann / pixelio.de

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