Krankenkassenfachwirt m/w/d

Informationen zu:

Krankenkassenfachwirt m/w/d

Krankenkassenfachwirte und ‑fachwirtinnen sind in erster Linie für die fallbezogene Kundenbetreuung in einer Krankenkasse zuständig. Das heißt sie prüfen beispielsweise im Bereich Krankenhaus­ Fallmanagement die Notwendigkeit ambulanter und stationärer Krankenhausbehandlungen, führen die Rechnungsprü­fung für Leistungen durch und überprüfen die Verweildauer bei stationären Leistungen. Ebenso fällt die Berechnung der Beiträge der Mitglieder und die Beratung  in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen sowie zu den Leistungen der Krankenkasse in ihr Verantwortungsgebiet. Wenn sie im Marketing tätig sind, gehört zum Beispiel das Konzipieren von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder zum Tagesgeschäft. Analysieren der betrieblichen Abläufe und das Sammeln von Vorschlägen zur Qualitätsoptimierung fallen in den Aufgabenbereich von Krankenkassenfachwirten und ‑fachwirtinnen, die im Qualtitätsmanagment tätig sind. Ist ihr Arbeitsfeld dagegen im Finanzcontrolling angesiedelt, erstellen sie beispielsweise Finanzprognosen und arbeiten bei der Erstellung von Haushaltsplänen und der Jahresrechnung der Krankenkassen im Bereich Kranken­ und Pflegeversicherung mit. Ebenso können sie in der Verantwortung stehen Personal zu führen und in diesem Zusammenhang beispielsweise überprüfen, ob bestimmte gesetzliche oder innerbetriebliche Vorschriften eingehalten wurden.

 

 

Krankenkassenfachwirte und ‑fachwirtinnen finden Beschäfigung bei:

  • Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern. 

 

Voraussetzung:
Um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, wird in der Regel eine Abschlussprüfung als Sozialversicherungsfachangestellte/r und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis vorausgesetzt. 
 

Weiterbildung:
Krankenkassenfachwirt [m/w] ist eine Weiterbildung nach Regelungen der zuständigen Stellen im Gesundheitswesen, die ca. 18 Monate in Teilzeit in Anspruch nimmt. 
Die Weiterbildung unterteilt sich thematisch in drei Gebiete: Versicherungs- und Beitragsrecht, Leistungsrecht und Fachübergreifende Inhalte. In Zusammenhang mit dem Versicherungs- und Beitragsrecht werden Inhalte wie Versicherungspflicht von Beschäftigten oder Versicherung und Leistungen bei Aufenthalt im Ausland vermittelt. Im Leistungsrecht geht es zum Beispiel um Fallmanagement oder die/den Zahlungsweisen von/Zugriff auf Geldleistungen. Fachübergreifende Inhalte werden in Grundlagen des Controllings, Datenschutz/Strafrecht und Ähnlichem behandelt. 
 

Vergütung während der Weiterbildung:
unvergütet


Vergütung nach der Weiterbildung:
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst: 2.648 bis 4.026 Euro pro Monat.
 

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