Bildungsurlaub an der Hochschule Neu-Ulm: Beschäftigte können sich für eine Weiterbildung freistellen lassen

Bildungsurlaub an der Hochschule Neu-Ulm: Beschäftigte können sich für eine Weiterbildung freistellen lassen

27.09.2017

Studieninteressierte, die sich für eine Weiterbildung an der Hochschule Neu-Ulm (HNU) interessieren, können sich von ihrem Arbeitgeber dafür freistellen lassen. Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg macht dies möglich. Das Zentrum für Weiterbildung der HNU ist eine von Baden-Württemberg anerkannte Bildungseinrichtung.

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg, das es baden-württembergischen Beschäftigten erlaubt, sich für eine Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen, ohne auf ihr Entgelt verzichten zu müssen. Das Zentrum für Weiterbildung der Hochschule Neu-Ulm ist nun anerkannte Bildungseinrichtung gemäß des BzG. Die Bildungszeit gilt für MBA- und Bachelor-Studienangebote sowie für Zertifikatskurse, Up-to-Date Seminare oder auch für Exkursionswochen, die im Rahmen der Studiengänge stattfinden.

Weitere Informationen: www.bildungszeit-bw.de

Beratung im Zentrum für Weiterbildung: zfw@hs-neu-ulm.de oder 0731-9762-2525

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