Kunst- und Kreativtherapeut m/w/d

Informationen zu:

Kunst- und Kreativtherapeut m/w/d

Kunsttherapeuten und -therapeutinnen benutzen Medien und Methoden kreativen Gestaltens, um Menschen bei ihren persönlichen Schwierigkeiten zu helfen. Sie unterstützen etwa Gesundungsprozesse, z.B. bei Senioren, bei körperlich oder seelisch kranken Jugendlichen sowie bei Menschen jeden Alters mit Behinderung, aber auch Resozialisierungsprozesse bei Straffälligen. Vor Beginn der therapeutischen Maßnahme informieren sie sich über die gesundheitliche Vorgeschichte der Patienten, führen Gespräche mit diesen und erheben therapeutische Befunde. Auf dieser Basis erarbeiten sie einen kunsttherapeutischen Behandlungsplan und setzen diesen um. Beispielsweise leiten Kunsttherapeuten ihre Patienten zu Malübungen, zur Gestaltung von Plastiken oder Fotografie, zum Töpfern, zu Tanz, Musik oder Theaterspiel an und motivieren sie dazu, Wahrnehmungen und Empfindungen bei der künstlerisch-kreativen Tätigkeit intensiv zu reflektieren. Außerdem erledigen sie Verwaltungsaufgaben und dokumentieren die Therapiestunden, -verläufe und -ergebnisse.

In der wissenschaftlichen Forschung beschäftigen sich Kunsttherapeuten und -therapeutinnen z.B. mit der psychotherapeutischen Beziehungsgestaltung und Gesprächsführung in der Kunsttherapie und veröffentlichen Forschungsergebnisse. An Hochschulen unterrichten sie Studierende, bereiten Vorlesungen und Seminare vor, korrigieren schriftliche Arbeiten und nehmen Prüfungen ab. Eigenständige wissenschaftliche Tätigkeiten eröffnen sich i.d.R. erst nach einem Masterstudium und einer Promotion.

 

 

Während der theoretischen Aus- bzw. Weiterbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:

  • Metamorphose und Farbprozesse
  • Naturstudien
  • Materialkunde
  • Komposition
  • Theorie
  • Medizinisch-menschenkundlicher Unterricht
  • Kunsttherapeutisches Kerncurriculum, z.B. Methodik, Diagnostik, interdisziplinäre Aspekte, Behandlungsverfahren, Dokumentation, Berufspraxis

 

Die eigene künstlerische Praxis spielt in der Aus- bzw. Weiterbildung eine wichtige Rolle. Ggf. ist auch eine künstlerische Abschlussarbeit zu realisieren.

Praktikum

Ist ein Praktikum in die Ausbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Aus- bzw. Weiterbildung an, arbeiten die angehenden Kunsttherapeuten und -therapeutinnen z.B. in Kliniken für Allgemeine Psychiatrie, Psychosomatische oder Allgemeine Klinische Medizin.

Empfohlener Abschluss

Abschlussbezeichnungen (je nach Bildungsanbieter) z.B.

  • Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin
  • Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP)/Psychosoziale Kunsttherapeutin (IFKTP) (Institut für Kunst und Therapie Potsdam)

 

Die Abschlussbezeichnung der Weiterbildung im Bereich Drama- und Theatertherapie lautet z.B.: Künstlerischer Therapeut - Drama- und Theatertherapie/Künstlerische Therapeutin - Drama- und Theatertherapie

Ausbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit)

Vergütung während der Ausbildung
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf

  • Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Kunsttherapeuten bzw. Kunsttherapeutinnen vor allem in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie, in Kinder- oder Rehabilitationskliniken, in Sonderschulen oder in Praxen für Kunsttherapie.
  • Durch Anpassungsweiterbildung können Kunsttherapeuten bzw. Kunsttherapeutinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Therapie bis hin zu Gesundheitsförderung.
  • Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kunsttherapie erwerben.
  • Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis. Voraussetzung dafür ist entweder die direkte Zusammenarbeit mit einem Arzt oder einer Ärztin, der Nachweis einer eingeschränkten Heilerlaubnis im Bereich der Psychotherapie, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz, die ärztliche Approbation, ein Studienabschluss in Psychologie oder die Zulassung als Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin.

 

Einsatzorte

  • in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie, in Kinder- oder Rehabilitationskliniken
  • in Praxen für Kunsttherapie
  • in Senioren- oder Altenpflegeheimen, in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
  • in Sonderschulen
  • im Strafvollzug, z.B. in der Resozialisierung von Straffälligen

 

Empfohlene Literatur

Selbsterfahrung durch Malen und Gestalten: Die therapeutische Kraft der Kunst nutzen

Erzählweisen des Körpers: Kreative Gestaltarbeit in Therapie, Beratung, Supervision und Gruppenarbeit

 

Bildquellenangabe: www.hamburg-fotos-bilder.de  / pixelio.de

 

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