Psychologisch technischer Assistent m/w/d

Informationen zu:

Psychologisch technischer Assistent m/w/d

Psychologisch-technische Assistenten und Assistentinnen unterstützen Psychologen und Psychologinnen, indem sie die für die Behandlung erforderlichen Patientendaten, Untersuchungs- und Arbeitsmittel vorbereiten und Probanden empfangen sowie betreuen. Ihr Aufgabengebiet umfasst auch das Durchführen von quantitativen Test und strukturierten Interviews, die sie anhand eines Leitfades durchführen und nach bestimmten Richtlinien auswerten. Zusätzliche kommen organisatorische Aufgaben wie das Schreiben von Protokollen und Gutachten, das Vereinbaren von Terminen sowie die Erledigung des Schriftverkehrs beispielsweise mit Klienten, Verischerungen oder Ärzten und Ärztinnen auf sie zu. Des Weiteren helfen sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Lehrveranstaltungen der Psychologen und Psychologinnen. 
 

Psychologisch-technischen Assistenten und Assistentinnen finden Beschäftigung in:

  • Kliniken 
  • psychotherapeutischen Praxen 
  • Einrichtungen des Sozialwesens 
  • psychologischen Instituten 

Voraussetzungen:
Für die Weiterbildung werden in der Regel ein Abschluss in einem psychosozialen, medizinischen oder kaufmännischen Beruf und eine praktische Tätigkeit im Bereich der psychologisch-technischen Assistenz vorausgesetzt. 

Weiterbildung:
Die Weiterbildung zum/zur Psychologisch-technischen Assistenten und Assistentin richtet sich nach den internen Regelungen der Lehrgangsträger und dauert in der Regel 2,5 Jahre in Teilzeit. 
Inhaltlich bereiten sie die Teilnehmer zum Einen auf die Arbeit in Themengebieten wie Grundlagen der Psychologie, psychologische Diagnostik und Testverfahren sowie klinische Psychologie vor. Zum Anderen thematisiert die Weiterbildung beispielsweise lösungsorientierte Gesprächsführung, Arbeitsmanagement, Konflikttraining oder den Einsatz von Geräten in der psychologischen/psychiatrischen Praxis.

Vergütung während der Weiterbildung:
unvergütet

Vergütung nach der Weiterbildung:
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst: 2.500 bis 4.000 Euro pro Monat.

Zurück zur Übersicht