Psychotherapie (M.Sc.) m/w/d

Fakultät Gesundheit (universitärer Studiengang)

Der Masterstudiengang Psychotherapie befähigt gemäß Psychotherapeutengesetz Studierende insbesondere dazu,

  • Störungen mit Krankheitswert festzustellen und zu behandeln oder notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu veranlassen,
  • das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren und Therapieprozesse unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie des aktuellen Forschungsstandes weiterzuentwickeln,
  • Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität umzusetzen und dabei eigene oder von anderen angewandte Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren, 
  • Patienten, andere Beteiligte oder andere zu beteiligende Personen, Institutionen oder Behörden über behandlungsrelevante Erkenntnisse zu unterrichten, und dabei indizierte psychotherapeutische und unterstützende Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären,
  • gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder der Schädigung auf der Basis einer eigenen Anamnese, umfassender diagnostischer Befunde und weiterer relevanter Informationen zu bearbeiten,
  • auf der Basis von wissenschaftstheoretischen Grundlagen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eigene psychotherapeutische Tätigkeit zu integrieren,
  • berufsethische Prinzipien im psychotherapeutischen Handeln zu berücksichtigen,
  • aktiv und interdisziplinär mit den verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen zu kommunizieren und patientenorientiert zusammenzuarbeiten.

Die hochschulische Lehre sowie die berufspraktischen Einsätze im Studium sind maßgeblich für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und, in deren Ergebnis, zur Approbation als Psychotherapeut.

Die HMU bietet ein Studium an, durch das die in § 7 des Psychotherapeutengesetzes und § 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeuten genannten Ziele erreicht werden und dass es den Studierenden ermöglicht, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben.

Für das Masterstudium sind gemäß § 9 Psychotherapeutengesetz ein Mindesmaß an hochschulischer Lehre und berufspraktischer Einsätze nachzuweisen. Dabei dient die hochschulische Lehre der Vermittlung von Kompetenzen, die zur Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten erforderlich sind. Die berufspraktischen Einsätze im Studium dienen dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen sowie zur Entwicklung von anwendungsorientierten Kompetenzen in der Grundlagen- und Anwendungsforschung der Psychotherapie sowie in kurativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Psychotherapie verleiht die HMU den akademischen Grad Master of Science.

Ort
Olympischer Weg 1, 14471 Potsdam

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