Die BÄK lobt die geplante Ausgliederung der Pflegepersonalkosten, denn dadurch bestehe die Möglichkeit den Fokus von Kosten und Finanzen auf Versorgungsqualität zu bewegen. Konkret ist geplant, Pflegepersonalkosten unabhängig von der Krankenhausfinanzierung zu verwalten.
Die soeben beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,84 € pro Stunde brutto auf 9,19 € zum 01.01.2019 und 9,35 € zum 01.01.2020 zeigt Pflegehilfskräften und Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen ihre besondere Bedeutung.
Ohne „Mathematik“ als eigenständiges Modul dafür inhaltlich optimiert mit mehr Pflegepädagogik, Palliative Care und Case Management plus dem Modul „Grundlagen Pflege“ für Studierende ohne pflegerische Ausbildung: So macht sich der ausgezeichnete Studiengang