Krebsgesellschaft kritisiert mangelnden Normierungswillen bei der Digitalisierung

Krebsgesellschaft kritisiert mangelnden Normierungswillen bei der Digitalisierung

18.09.2020

Die Deutsche Krebsgesellschaft hat die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung im Gesundheitswesen kritisiert. Um Gesundheitsdaten für eine verbesserte Krebstherapie nutzbar zu machen, müssten beispielsweise Behandlungsdaten so elektronisch zur Verfügung gestellt werden können, dass Forschungseinrichtungen damit Forschung betreiben können. Das erfordere, neben der Anonymisierung und Pseudonymisierung der Daten, auch formal einheitliche Datensätze, die einen sinnvollen Datenaustausch überhaupt erst möglich machen. Diese Normierung werde jedoch nicht ausreichend forciert. In den Patientendatensätzen verschiedener Krankenhäuser stehe "schon das Geburtsdatum eines Patienten an jeweils unterschiedlicher Stelle ”, monierte Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, der auf dem Gesundheitskongress des Westens in Köln per Video zugeschaltet wurde. Die Digitalisierung drohe so, an mangelnder "Interoperabilität” zu scheitern, so Bruns weiter.

Wer eine Normierung der Daten wolle, müsse die Macht dazu besitzen, sie auch durchzusetzen, argumentiert Bruns. Diese Macht hätten gegenwärtig aber weder das Bundesgesundheitsministerium noch andere für Digitalisierung im Gesundheitswesen zuständige Institutionen. Denn sie seien nicht in der Lage, die IT-Experten, die verschiedenste Krankenhausinformationssysteme entwickelt hätten, zu einheitlichem Vorgehen zu verpflichten. Und die Krankenhäuser verfügten nicht über ausreichende finanzielle Mittel zu einschneidenden Veränderungen ihrer Software-Landschaft.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist unter anderem eine vor einigen Tagen veröffentlichte Untersuchung zu den Krebsregistern der Bundesländer. Bis Ende 2017 sollten sie klinische Krebsregister aufbauen, doch noch immer ist dies nicht vollständig umgesetzt. Auch zum Jahresende 2020 werden demnach nur acht der insgesamt 18 Krebsregister alle vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Damit steht auch ihre Finanzierung auf der Kippe: Denn um von den Krankenkassen gefördert zu werden, müssen die Register die gesetzlichen Anforderungen des § 65 c SGB V erfüllen. Als Ursachen der Unzulänglichkeiten identifizierte die Untersuchung vor allem Probleme bei Datenlieferungen der Register untereinander und fehlende technische Voraussetzungen zum Datenaustausch.

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