Sicherheit durch Vorsorge: Die Rolle der G-Untersuchungen im Arbeitsschutz

Sicherheit durch Vorsorge: Die Rolle der G-Untersuchungen im Arbeitsschutz

16.05.2025

Wer im Gesundheitswesen oder in anderen risikobehafteten Arbeitsfeldern tätig ist, kennt sie: die sogenannten G-Untersuchungen. Gemeint sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz, die helfen sollen, gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen – und zu vermeiden.

Die Einteilung reicht von G20 (Lärm) bis G46 (Arbeiten mit Absturzgefahr). Besonders relevant für Tätigkeiten mit Atemschutz ist die G39 Untersuchung. Sie betrifft alle, die bei ihrer Arbeit mit Masken, Filtern oder umluftunabhängigem Atemschutz umgehen müssen – etwa in der Pflege, im Rettungsdienst oder in Laboren.

Was sind G-Untersuchungen?

G-Untersuchungen sind standardisierte arbeitsmedizinische Untersuchungen, die bestimmte gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz adressieren. Sie sind Teil der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und dienen sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der rechtlichen Absicherung der Arbeitgeber.

Unterschieden wird dabei zwischen:

  • Pflichtuntersuchungen: gesetzlich vorgeschrieben bei bestimmten Gefährdungen
  • Angebotsuntersuchungen: müssen vom Arbeitgeber angeboten werden, die Teilnahme ist freiwillig
  • Wunschuntersuchungen: kann der Arbeitnehmer von sich aus verlangen

Ziel ist es, mögliche Belastungen zu identifizieren, gesundheitliche Risiken zu minimieren und im besten Fall Krankheiten zu verhindern, bevor sie entstehen.

G39 – Arbeiten mit Atemschutz

Die G39 Untersuchung kommt immer dann ins Spiel, wenn Beschäftigte regelmäßig Atemschutzgeräte der Gruppen 2 oder 3 tragen. Diese Geräte verursachen eine zusätzliche körperliche Belastung, da sie Atmung und Bewegungsfreiheit beeinflussen.

Typische Einsatzbereiche:

  • Rettungsdienste und Feuerwehr
  • Pflegekräfte in Isolierstationen
  • Laborpersonal mit Kontakt zu infektiösen Aerosolen
  • Sanierungsfirmen bei Schadstoffbeseitigung

Die Untersuchung überprüft die individuelle gesundheitliche Eignung zur Nutzung solcher Geräte – insbesondere Lungenfunktion, Herz-Kreislauf-System und allgemeine Belastbarkeit.

Was wird bei der G39 genau untersucht?

Die Untersuchung umfasst unter anderem:

  • Anamnese (Vorgeschichte, Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden)
  • körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung, Ruhe-EKG, ggf. Belastungs-EKG
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Urinanalyse, ggf. Blutuntersuchung

Je nach Einsatzbereich können zusätzliche Tests notwendig sein, etwa bei starker körperlicher Belastung oder Hitzeexposition. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Anforderungsprofil abgeglichen.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Grundlage der G39 Untersuchung ist der Grundsatz 39 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dieser definiert, bei welchen Tätigkeiten die Untersuchung erforderlich ist, welche Inhalte sie haben muss und in welchen Abständen sie zu wiederholen ist.

Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • Sie müssen Gefährdungen beurteilen und entsprechende Vorsorgeuntersuchungen organisieren
  • Sie tragen die Kosten der Untersuchung
  • Sie dürfen keine Einsicht in die medizinischen Ergebnisse erhalten – nur die arbeitsmedizinische Beurteilung (geeignet/ungeeignet)

Beschäftigte sind bei Pflichtuntersuchungen zur Teilnahme verpflichtet, bei Angebotsuntersuchungen nicht. Dennoch wird empfohlen, auch freiwillige Untersuchungen wahrzunehmen – zum eigenen Schutz.

Bedeutung für den Gesundheitsschutz

Gerade im Gesundheits- und Rettungswesen ist die körperliche und psychische Belastung häufig hoch. Schutzkleidung, Masken und der Umgang mit infektiösen Stoffen verlangen volle Konzentration und körperliche Fitness.

Die G39 Untersuchung stellt sicher, dass Beschäftigte diesen Anforderungen gewachsen sind – ohne gesundheitliche Risiken einzugehen. Sie ist nicht als Kontrolle, sondern als präventives Instrument zu verstehen.

Zudem stärkt sie das Bewusstsein für die eigene Gesundheit und signalisiert, dass Arbeitsschutz ernst genommen wird. Studien zeigen, dass präventive Maßnahmen wie regelmäßige arbeitsmedizinische Checks langfristig die Arbeitsfähigkeit erhalten und krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren können.

Wie oft muss die G39 wiederholt werden?

Die Wiederholungsfristen richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Art der Tätigkeit. In der Regel gilt:

  • Alle 3 Jahre, bei älteren Beschäftigten oder besonderen Belastungen auch alle 2 Jahre
  • Bei gesundheitlichen Veränderungen oder nach längerer Unterbrechung der Tätigkeit ist ggf. eine außerplanmäßige Untersuchung notwendig

Bei erstmaliger Tätigkeit mit Atemschutz ist die Untersuchung verpflichtend vor Beginn der Arbeit durchzuführen.

Sicherheit beginnt mit Gesundheitsvorsorge

Ob auf der Intensivstation, im Katastrophenschutz oder im Labor – der Einsatz von Atemschutz ist Alltag für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen und darüber hinaus. Die G39 Untersuchung sorgt dafür, dass dieser Einsatz sicher bleibt – für alle Beteiligten.

Sie ist mehr als eine bürokratische Pflicht: Sie ist ein zentrales Element des modernen Arbeitsschutzes und der individuellen Fürsorgepflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von klaren Standards, regelmäßiger Überprüfung und dem gemeinsamen Ziel, Gesundheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten.

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