Selbstständig im Gesundheitssektor – was sind die Optionen?

Selbstständig im Gesundheitssektor – was sind die Optionen?

30.11.2020

Wer sich für einen Berufsweg im Gesundheitsbereich entscheidet, hat eine breite Auswahl. Dies fängt bereits bei den Ausbildungs- und Studienwegen an und reicht bis zu unterschiedlichsten Berufen. In einigen Berufsgruppen ist es sowohl möglich, in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten, als auch selbstständig tätig zu sein. Für viele ist eine selbstständige Tätigkeit das Traumziel. Um dieses zu erreichen, ist es gerade im Gesundheitssektor wichtig, frühzeitig den richtigen Weg einzuschlagen. Hinzu kommt, dass es unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die Selbstständigkeit im Gesundheitswesen gibt. Es ist gut, diese im Voraus zu kennen, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Welche Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten gibt es?


Im Bereich der Gesundheitsberufe gibt es eine Vielzahl von Bildungswegen. Teilweise führen diese über einen normalen Schulabschluss und eine duale, praktische Ausbildung. Andere Berufe, wie der des Arztes, erfordern zwingend ein Studium. Dementsprechend trennen sich bereits frühzeitig die Wege, abhängig davon, welche schulischen Grundvoraussetzungen vorhanden sind.

Eine Möglichkeit zu einer beruflichen Tätigkeit im Gesundheitsweisen ist die Ausbildung in der Hebammenkunde. Diese kann an zahlreichen Hebammenschulen im Bundesgebiet erworben werden und dauert drei Jahre.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Selbstständige in Gesundheitsberufen


Im Gesundheitssektor gibt es verschiedene Ausnahmen, die durchaus vorteilhaft für Selbstständige sind. Jedoch gelten diese nicht für alle Berufe. Deshalb ist ein genauer Blick auf die Berufsbezeichnungen und die Tätigkeiten wichtig. Für die Aufnahme der Tätigkeit ist keine bestimmte Gesellschaftsform zwingen vorgeschrieben.


Wer sich als Hebamme selbstständig machen möchte, der profitiert von denselben Vorteilen wie Ärzte. Weiterhin gibt es nach § 4 Absatz 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Regelung, dass bei Durchführungen von Heilbehandlungen keine Umsatzsteuer fällig wird. Dies betrifft viele Tätigkeiten der Hebamme, jedoch nicht alle. Bietet die Selbstständige hingegen hebammennahe Dienstleistungen an, wie etwa Babypflegekurse, dann gehören diese nicht zu den Heilbehandlungen. Diese Dienstleistungen werden mit einer Umsatzsteuer von 7 Prozent belegt. Noch komplexer wird es, wenn die Hebamme Waren verkauft. Diese fallen unter die normalen Steuerregeln, sodass grundsätzlich 16 Prozent Umsatzsteuer abgeführt werden müssen. Für Physiotherapeuten, Krankengymnasten und Masseure gelten die gleichen Regelungen.

Diese Beispiele dokumentieren die komplizierten steuerlichen und gesetzlichen Regelungen, die Selbstständige beachten sollten, wenn sie sich in der Gesundheitsbranche selbstständig machen.

Der Start in die Selbstständigkeit


Auch als Selbstständiger im Gesundheitswesen gibt es einen Gründungsprozess, selbst wenn dieser einfacher verläuft als bei den regulären Gewerbetreibenden. Beispielsweise ist ein Geschäftskonto sinnvoll, auch wenn dies keine Pflicht ist. Eine Onlinebank kann bereits zum Start helfen. Bei Qonto sind alle Funktionen im Onlinebanking zugänglich. Dies beginnt bereits bei der Eröffnung des Kontos. Dieser normalerweise umständliche Prozess, der einen Besuch in einer Filiale erfordert, findet bei Qonto vollständig online statt.

Für Selbstständige ist Qonto besonders gut geeignet, denn die Bank besitzt integrierte Buchhaltungs-Tools. Über diese Funktion werden Zahlungen direkt mit elektronischen Belegen verknüpft. Diese stehen dann auch im Export zur Verfügung, für die Übertragung zum Steuerberater oder den Import in DATEV. Besonders einzelne Selbstständige fertigen ihre Buchhaltung häufig selbst an oder beauftragen einen Steuerberater. Die Buchhaltungs-Tools sparen Zeit und senken die Kosten für die Buchhaltung.

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