Beamter im gehobenen Sozialverwaltungsdienst m/w/d
Auf einen Blick:
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Beamter im gehobenen Sozialverwaltungsdienst m/w/d
Beamte und Beamtinnen im gehobenen Sozialverwaltungsdienst sind für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung zuständig, wie beispielsweise Pflegezulage, Unfallrente, Kriegsopferentschädigung oder Elterngeld. Dabei sind sie für die Überprüfung der Vorliegen von Anspruchsgrundlagen, die Berechnung der Höhe und Dauer der Leistungen sowie für die Ausstellung der Bescheide zuständig. In Schwerbehindertenverfahren stellen sie Behinderungen und Behinderungsgrade fest und leiten gegebenenfalls Nachteilsausgleiche ein. Zudem erteilen sie, falls nötig, Bürgern und Bürgerinnen Auskunft über Sozialleistungen. In vielen Fällen befinden sich Beamte und Beamtinnen im gehobenen Sozialverwaltungsdienst in Führungspositionen und leiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.
Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung finden Beschäftigung in:
- Behörden der Sozialversorgung
- der staatlichen (kommunalen) Verwaltung
Voraussetzungen:
Um zum Studium zugelassen zu werden, ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss erforderlich. Darüber hinaus müssen die Bewerber und Bewerberinnen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Einzelne Bundesländer besitzen außerdem die Regelung, dass Bewerber und Bewerberinnen die bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschreiten dürfen.
Ausbildung:
Beamter im gehobenen Sozialverwaltungsdienst [m/w] ist eine drei jährige Beamtenausbildung. Sie beinhaltet ein Studium an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und praktische Studienabschnitte bei Sozialversicherungsträgern und Behörden. In der Regel ist der Abschluss ein Bachelor bzw. Diplom.
Die Studieninhalte sind in Modulform organisiert. Theoretische Kenntnisse erwirbt man zum einen in Themengebieten wie beispielsweise Sozialhilferecht und Grundsicherung, Familienhilfe, Kinder- und Jugendhilferecht, Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld, soziales Entschädigungsrecht und Kranken- und Pflegeversicherungsrecht.
Während der praktischen Studienabschnitte erwirbt man berufliche Kenntnisse und Erfahrungen und wendet das theoretisch Erlernte an.
Vergütung während der Ausbildung:
Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die gegebenenfalls durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes ca. € 1.158.
Vergütung nach der Ausbildung:
Bruttogehaltssätze:
Besoldungsgruppe A 9, Stufe 1: 2.582 Euro pro Monat
Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8: 5.106 Euro pro Monat
Weiterführende Informationen:
http://www.beamtenberufe.de/start
Bildquellenangabe: Konstantin Gastmann / pixelio.de
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