Heilpraktiker (Psychotherapie) m/w/d

Informationen zu:

Heilpraktiker (Psychotherapie) m/w/d

Personen, die psychische Erkrankungen mit psychologischen Verfahren diagnostizieren oder therapieren wollen, ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein, benötigen eine Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz oder eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Ausübung nach dem Heilpraktikergesetz.

In der Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt wird vor allem psychologisches Grundlagenwissen, die Fähigkeit zur Erhebung einer Anamnese, der Durchführung einer klinischen Untersuchung und die Stellung einer Diagnose psychischer Erkrankungen sowie die Kenntnis der den Beruf regelnden gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert.

Außerdem sollte Grundlagenwissen über ein psychotherapeutisches Verfahren vorhanden sein. Die Überprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, sie ist zur Zeit nicht in allen Bundesländern möglich. Da es keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung im eigentlichen Sinne gibt ist es den Prüflingen grundsätzlich selbst überlassen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, Lehrgänge an einer entsprechenden Schule besuchen, um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

 

Empfohlener Abschluss
Hauptschulabschluss; teilweise Hochschulreife
 

Ausbildungsdauer
1-3 Jahre
 

Vergütung während der Ausbildung
keine


Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf

  • Fachschuldiplom
  • Selbstständigkeit mit eigener Praxis


 

Einsatzorte

  • eigene Praxis
  • Massage- und physiotherapeutische Praxen
  • Arztpraxen oder Gesundheitszentren
  • Rehabilitationskliniken

 

Persönliche Anforderungen

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlvermögen

 

Empfohlene Literatur

Lehrbuch für Heilpraktiker: Medizinische und juristische Grundlagen Praxislehrbuch Heilpraktiker für Psychotherapie

Die Heilpraktiker-Akademie in 14 Bänden

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