Die Bundesärztekammer kommentiert den Entwurf für ein Pflegestärkungsgesetz

Die Bundesärztekammer kommentiert den Entwurf für ein Pflegestärkungsgesetz

09.07.2018

„Viele gute Neuregelungen – aber warum nicht für alle?“

Die BÄK lobt die geplante Ausgliederung der Pflegepersonalkosten, denn dadurch bestehe die Möglichkeit den Fokus von Kosten und Finanzen auf Versorgungsqualität zu bewegen. Konkret ist geplant, Pflegepersonalkosten unabhängig von der Krankenhausfinanzierung zu verwalten.

 

Eine Chance dem Fachkräftemangel entgegenwzuwirken sieht die BÄK in der vorgesehehen Refinanzierung von Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal. Anmerkend dazu betont sie aber auch: "Dies [wird] allerdings nur gelingen, wenn mit dem geplanten Schritt alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe erfasst werden."

 

Telemedizin soll einfacher umsetzbar werden

 

Einschränkungen und Vorgaben für die Durchführung von Video-Sprechstunden sollen aufgehoben werden, was Telemedizin in der Praxis um einiges einfacher machen soll. Der Arzt oder die Ärztin sollen in Zukunft entscheiden, ob beispielsweise Diagnosen über eine Video-Sprechstunden fachlich vertretbar sind.

Aus Sicht der Bundesärztekammer sind diese Neuerung nicht weitreichend genug. Sie fordert unter Anderem, dass während eines Arzttermins fachärztlicher Rat per Videoanruf hinzugezogen werden können soll.

 

 

Die komplette Meldung und mehr findet ihr im Presseportal der Bundesärztekammer.

 

 

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