Geänderte Anforderungen in kinderkardiologischer Intensivpflege

Geänderte Anforderungen in kinderkardiologischer Intensivpflege

29.11.2016

28.11.2016  | bal  Die Übergangsregeln für die schärferen Anforderungen an die Mindestqualifikation von Pflegekräften in kinderkardiologischen Intensiveinheiten sollen zu einer dauerhaft gültigen Stichtagsregelung werden. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, vergangene Woche laut einer Pressemitteilung. Die Richtlinie des G-BA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen (KiHe-RL) legt seit dem Jahr 2010 verbindliche Mindestanforderungen an Krankenhäuser fest, die herzchirurgische Eingriffe bei Patienten mit angeborener oder in der Kindheit erworbener Herzkrankheit erbringen wollen.

„Seit dem Jahr 2010 müssen für die intensivpflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die am Herzen operiert wurden, 40 Prozent des Pflegepersonals über eine Fachweiterbildung im Bereich Pädiatrische Intensivpflege verfügen", erklärte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Um die Versorgung zu sichern, hatte der G-BA jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen. Diese ermöglichte eine Anrechnung berufserfahrener Pflegekräfte auf die Quote des fachweitergebildeten Kinderkrankenpflegepersonals. Die Übergangsregeleung soll nun von einer Stichtagsregelung abgelöst werden.

Demnach können künftig nur noch Pflegekräfte auf die geforderte Fachweiterbildungsquote von mindestens 40 Prozent angerechnet werden, die spätestens zum 1. Januar 2017 eine ausreichende Berufserfahrung nachweisen konnten. Voraussetzung für diese einmalige dauerhafte Anerkennung einer ausreichenden Berufserfahrung ist, dass die Pflegekraft mindestens fünf Jahre in Vollzeit auf einer kinderkardiologischen Intensiveinheit tätig war, mindestens drei Jahre davon zwischen 1. Januar 2011 und 1. Januar 2017. „Mit Ersetzen der bisherigen Übergangsregelung durch eine einmalige dauerhafte Anerkennung der erforderlichen Berufserfahrung erhalten die Krankenhäuser eine solide Ausgangsbasis, um die Mindestquote umzusetzen", sagte Klakow-Franck. Die neuen Regelungen müssen noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden.

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