Kratom (Mitragyna speciosa): Botanische Grundlagen und fachliche Einordnung für Gesundheitsberufe

Kratom (Mitragyna speciosa): Botanische Grundlagen und fachliche Einordnung für Gesundheitsberufe

29.07.2026

Immer wieder erreichen Fachkräfte in Pflege, Beratung und Komplementärmedizin Fragen von Klienten zu Kratom – einer botanischen Rarität aus Südostasien, die zunehmend auch in Europa als Sammel- und Forschungsobjekt gehandelt wird. Dieser Beitrag ordnet die Pflanze botanisch, chemisch und rechtlich ein.

Botanische und chemische Grundlagen

Kratom, botanisch Mitragyna speciosa, gehört zur Familie der Rötegewächse (Rubiaceae) – wie auch der Kaffeestrauch (Coffea) und der Chinarindenbaum (Cinchona). Das namensgebende Hauptalkaloid Mitragynin (C23H30N2O4, 398,5 g/mol) ist ein Indol-Alkaloid und strukturell verschieden von Morphin und anderen klassischen Opioiden – kein Opioid im engeren pharmakologisch-strukturellen Sinne. Als Nebenalkaloid enthält die Pflanze zudem 7-Hydroxymitragynin in geringerer Konzentration (< 2 % im Rohblatt).

Traditioneller Hintergrund und heutige Verbreitung in Europa

In den Ursprungsregionen Thailand, Indonesien und Malaysia hat die Pflanze eine lange Tradition in der lokalen Pflanzenkunde. In Europa hat sich in den letzten Jahren ein wachsendes Interesse an Kratom als botanisches Sammel- und Forschungsobjekt entwickelt – vergleichbar mit dem Interesse an anderen chemisch und kulturell interessanten Pflanzen aus tropischen Regionen.

Rechtliche und regulatorische Einordnung in Deutschland

Kratom ist in Deutschland als Pflanze nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nicht im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gelistet. Relevanter für die fachliche Einordnung ist die EU-Novel-Food-Verordnung: Da kein Nachweis eines nennenswerten Verzehrs innerhalb der EU vor Mai 1997 vorliegt, gilt Kratom als neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung – ein Vertrieb als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist damit nicht zulässig. In der Praxis wird Kratom deshalb ausschließlich als botanisches Sammel- und Forschungsobjekt angeboten, nicht als Lebensmittel oder Konsumprodukt. Für die Beratungspraxis ist dieser Unterschied – nicht verboten, aber nicht als Lebensmittel zugelassen – ein wichtiger Aspekt, wenn Klienten danach fragen.

Qualität und Laborstandards – worauf Fachkräfte achten sollten

Wie bei jedem importierten Pflanzenmaterial hängt die Qualität stark von Anbau, Ernte, Trocknung und Lagerung ab. Rückstände von Schwermetallen, Pestiziden oder Mykotoxinen sind bei unsauber verarbeiteten Chargen keine Seltenheit. Seriöse Anbieter lassen ihre Chargen unabhängig auf Quecksilber, Blei, Cadmium und Arsen sowie auf Pestizide und Mykotoxine testen. GreenGuru veröffentlicht die Ergebnisse seiner unabhängigen Laboruntersuchungen transparent – ein Standard, an dem sich Fachkräfte bei der Einordnung von Anbietern grundsätzlich orientieren können.

Marktformen im Überblick

Am Markt werden verschiedene Aufbereitungsformen angeboten: fein gemahlenes Kratom-Pulver, daraus gepresste Kratom-Tabletten sowie hochreine, laborseitig standardisierte 7-OH-Kratom-Extrakte für Sammler mit chemischem oder analytischem Interesse. Alle Formen werden ausschließlich als botanisches Sammel- und Forschungsobjekt vertrieben. Neben GreenGuru ist auch ketumgas.de ein Anbieter für den deutschen Markt.

Fazit für die Praxis

Kratom ist botanisch und chemisch gut dokumentiert, rechtlich aber in einer differenzierten Lage: keine Einstufung als Betäubungsmittel, aber auch keine Zulassung als Lebensmittel. Für Fachkräfte, die mit Klientenfragen zu diesem Thema konfrontiert werden, lohnt sich eine sachliche Einordnung entlang dieser drei Achsen: botanische Herkunft, rechtlicher Status und Qualitätssicherung des jeweiligen Anbieters.

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