Ausbildung Pflegefachkraft (in Teilzeit) m/w/d

Informationen zu:

Ausbildung Pflegefachkraft (in Teilzeit) m/w/d

Mit der neuen Ausbildung "generalistische Pflege"werden die drei Berufe Altenpflege‘, ‚Krankenpflege‘ und ‚Kinderkrankenpflege‘ zusammengeführt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird mit 2100 Theoriestunden und 2500 Praxisstunden in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Pädiatrie aufgebaut. Mit der generalistischen Pflegeausbildung kannst du später in allen Bereichen arbeiten. 

Die Teilzeitausbildung ist auf 4 Jahre gestreckt. 

Ihre Aufgaben auf einen Blick

Patientengespräche führen und Pflegediagnose erstellen

Aufstellen eines Pflegeplans

Patienten betreuen und Pflegemaßnahmen durchführen oder delegieren

Beratungsgespräche führen

Beobachtung des Verlaufs - Pflegemaßnahmen kontrollieren und dokumentieren

Materialbestand verwalten

Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen vorliegen: 

1. der mittlere Schulabschluss (MSA) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss 

- zusammen mit dem Nachweis:

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,

oder

3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (erweiterter Hauptschulabschluss)
Alle anderen Abschlüsse und Qualifikationen, die zusätzlich zum erweiterten Hauptschulabschluss vorliegen, müssen wir im Einzelgespräch klären.

Ort
Aufgang A, 3. OG, Geneststraße 5, 10829 Berlin
Dateien
Ausbildung zur Pflegefachkraft

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