Ausbildung Pflegefachkraft (in Vollzeit) m/w/d
Auf einen Blick:
- Education type
- Ausbildung
- Support
- Bildungsgutschein
- Form of learning
- Berufsbegleitend
- URL
- https://www.campus-berlin.de/kurs/pfleg…
- Anmeldung
- https://www.campus-berlin.de/kurs/pfleg…
- Termine
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- 01.03.2025 - 30.03.2028
- 01.08.2025 - 30.08.2028
Ausbildung Pflegefachkraft (in Vollzeit) m/w/d
Mit der neuen Ausbildung "generalistische Pflege" werden die drei Berufe Altenpflege‘, ‚Krankenpflege‘ und ‚Kinderkrankenpflege‘ zusammengeführt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird mit 2100 Theoriestunden und 2500 Praxisstunden in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Pädiatrie aufgebaut. Mit der generalistischen Pflegeausbildung kannst du später in allen Bereichen arbeiten.
Ihre Aufgaben auf einen Blick
Patientengespräche führen und Pflegediagnose erstellen
Aufstellen eines Pflegeplans
Patienten betreuen und Pflegemaßnahmen durchführen oder delegieren
Beratungsgespräche führen
Beobachtung des Verlaufs - Pflegemaßnahmen kontrollieren und dokumentieren
Materialbestand verwalten
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen vorliegen:
1. der mittlere Schulabschluss (MSA) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
- zusammen mit dem Nachweis:
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,
oder
3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (erweiterter Hauptschulabschluss)
Alle anderen Abschlüsse und Qualifikationen, die zusätzlich zum erweiterten Hauptschulabschluss vorliegen, müssen wir im Einzelgespräch klären.
- Ort
- Aufgang A, 3. OG, Geneststraße 5, 10829 Berlin
- Dateien
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Ausbildung zur Pflegefachkraft