Sozialpädagogischer Assistent m/w/d

Informationen zu:

Sozialpädagogischer Assistent m/w/d

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.
 

 

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen finden Beschäftigung in:

  • in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten
  • in Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
  • an Ganztagesschulen
  • in Privathaushalten (mit Kleinkindern)
  • in Erholungs- und Ferienheimen
  • in Kinderkrankenhäusern und ‑kliniken


 

Voraussetzung:
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

 

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre mit einem anschließenden Anerkennungspraktikum.

 

Verkürzung der Ausbildungszeit:

Die Ausbildung kann verkürzt werden, wenn die/der Bewerber/in eine Pflegeschule besucht hat oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen kann.

Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat, kann in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ein verkürztes Berufspraktikum beantragen.

Wer in Nordrhein-Westfalen das Berufsgrundschuljahr im sozialen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat, kann in das zweite Jahr des Bildungsganges eintreten, wenn er am Englisch-Unterricht teilgenommen hat.

 

Persönliche Anforderungen:

  • Handgeschick und Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Bastelarbeiten, beim Ausführen von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)
  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen einer Vorbildfunktion für die Betreuten, Beaufsichtigen von spielenden und tobenden Kleinkindern) Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. beim geduldigen Zuhören bei Problemen, im Umgang mit verhaltensauffälligen oder aggressiven Kindern) 
  • Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz)

 

Ausbildung:

Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentinnen werden in Berufsfachschulen und Berufskollegs ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Übungs- und Funktionsräumen (zum Beispiel, Schulküchen, Werkstatträume, Sporthallen) erteilt.

Praktika finden in

  • Kindergärten, - krippen,
  • Kinderhorten,
  • Kinderkrankenhäusern oder
  • Säuglingsheimen

statt.


Vergütung während der Ausbildung:
Unvergütet während der schulischen Ausbildung.

Absolvieren die angehenden Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentinnen ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von € 1.412 im Monat.

Vergütung nach der Ausbildung:
Beispielhafte 1.400-1.800 Euro pro Monat.

 

Empfohlene Literatur

Methoden der Sozialen Arbeit: Eine Einführung (Grundlagentexte Sozialpädagogik/Sozialarbeit)


Weiterführende Informationen:

Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de 

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