Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI m/w/d

Informationen zu:

Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI m/w/d

Betreuung und Pflege ist der Dienstleistungsbereich mit den größten zukünftigen Wachstumsraten. Die Bertelsmann-Stiftung prognostiziert in ihrer aktuellen Studie, dass in Deutschland in den nächsten Jahren Hunderttausende zusätzliche Kräfte in dieser Branche ausgebildet werden müssen, um einen Betreuungs- und Pflegenotstand abzuwenden. Eine Ausbildung in diesem Bereich bedeutet eine sichere berufliche Existenz. Die Mehrzahl der Senioren werden in Zukunft rüstig sein und - mit Hilfe eines Betreuers - aktiv am Leben teilhaben wollen.

Das Haupttätigkeitsfeld liegt in der selbständigen und eigenverantwortlichen Betreuung einzelner Senioren in ihren Haushalten innerhalb der Pflegestufe 1. Die Betreuungskraft nach §§ 43 b, 53b ist – neben Familienangehörigen, die meist wenig Zeit haben – in vielen Fällen der einzige Ansprechpartner für den Senioren. Sie übernimmt eine Mittlerrolle zwischen dem betreuten Senioren, seiner Familie und haushaltsfremden Personen. Neben der Alltagsassistenz kann die Betreuungskraft auch die Basispflege nicht bettlägeriger Menschen übernehmen, so z. B. die Hilfe beim An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege.

Ausbildungsinhalte sind unter anderem:

  • Gesellschaftliche und biologische Aspekte des Alterns
  • Der persönliche Umgang mit dem betreuten Klienten
  • Kommunikation in der Betreuung, Betreuung bei Demenz
  • Allgemeine Hygiene, Spezielle Hygiene
  • Freizeitgestaltung in der Betreuung und Pflege
  • Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen

Zielgruppe

Der Lehrgang ist geeignet für

  • Interessierte ohne einschlägige Erfahrungen im Betreuungs- und Pflegebereich, die eine berufliche Qualifizierung in einem zukunftssicheren Beruf anstreben
  • Interessierte, die sich erst einmal zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI ausbilden lassen und sich die Option für weitere, darauf aufbauende Ausbildungsmodule offen halten wollen (z. B. zum Wohngruppenleiter).

Ausbildungsdauer: 8 Monate Regelstudienzeit (individuelle Absprachen sind möglich),

Ausbildungsbeginn: jederzeit, Lernaufwand: ca. 8 Stunden pro Woche bei Regelstudium.

Lernmaterial: 16 Studienbriefe mit Übungen, Aufgaben und Praxisbeispielen sowie Zwischentests nach jedem Studienbrief.

Teilnahmevoraussetzungen: Nachweis eines fünftägigen Orientierungspraktikums (40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl. Berufliche Vorerfahrungen können natürlich gern angerechnet werden!

Abschluss:  

  • Vor der Abschlussprüfung: Nachweis eines Kurses "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nicht älter als zwei Jahre) sowie eines Betreuungspraktikums mit einer Mindestdauer von 2 Wochen in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Studienbescheinigung mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte
  • BTB-Abschluss-Zertifikat "Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI"

Wenn Sie während der Ausbildung an den erforderlichen praktischen Anteilen nicht teilnehmen, erhalten Sie lediglich das Abschlusszeugnis „Grundlagen der Betreuungsarbeit“.

Teilnahmegebühren, Preise und weitere Informationen erhalten Sie mit unserem Studienprogramm. Jetzt kostenfrei & unverbindlich anfordern!

Ort
Fernstudium

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