1.Dezember 2016 | Das heute im Bundestag verabschiedete Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) bedroht die Existenz vieler Altenpflegeunternehmen und damit die Versorgungssicherheit!
Künftig müssen die Pflegeunternehmen zum Kostendeckungsprinzip zurückkehren: Die komplette Offenlegung von Kosten und das Erbringen von Nachweisen zur Zahlung von Gehältern in Vergütungsverhandlungen werden gefordert. Damit werden alle Anreize, wirtschaftlich zu handeln und Personal effizient einzusetzen, zerstört.