Bundesministerien für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundesministerien für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

21.06.2017

Expertenstimmen zum Schwerpunkt Telemedizin

(Bochum, 20.06.2017) Die Digitalisierung des Gesundheitswesens steht nun auch auf Bundesebene im Fokus: So hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bundesforschungsministerin Johanna Wanka) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe) im Rahmen einer Kooperation konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bekannt gegeben. Die Ministerien sind sich in ihren Forderungen einig, die Digitalisierung zu stärken und, so das BMWi, „Hemmnisse abzubauen und Innovationen Luft zum Atmen zu geben“.

Gerade für den Bereich der Telematik und Telemedizin sind diese Forderungen eine wichtige Unterstützung in der Realisierung eines digitalen, zukunftsfähigen Gesundheitswesens.

Zum Thema Telemedizin umfasst das Eckpunktepapier des BMWi unter anderem folgende Forderungen:

  • Verbesserung des Weges in die Regelversorgung: Start-ups haben es im Gesundheitsmarkt schwer, Fuß zu fassen. Der Zugang in die Regelversorgung (Erstattung der Leistungen durch die Krankenkassen) soll verbessert werden. Langwierige und komplizierte Prozesse bilden eine wesentliche Hürde. Verbindliche Fristen und eindeutige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Zulassungsbehörden können Abhilfe schaffen.
  • Förderung digitaler Investitionen in Krankenhäusern: Um Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern zu verbessern, sollen zusätzliche öffentliche Mittel i. H. v. 500 Millionen Euro für Unikliniken bereitgestellt werden.
  • Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten: Um bestehende Diagnose- und Therapieverfahren zu verbessern, sollen Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt und verknüpft werden.
  • Umsetzung eines einheitlichen Datenschutzes: Um Klarheit zu schaffen, welche gesetzlichen Anforderungen beim Umgang mit Gesundheitsdaten erfüllt werden müssen, sollen bundeseinheitliche, transparente und verbindliche Datenschutzregelungen unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt werden.
  • Erleichterungen für telemedizinische Anwendungen: Um die Möglichkeiten von telemedizinischen Anwendungen zu fördern, sollen das bestehende Fernbehandlungs- und verschreibungsverbot überprüft werden.
  • Die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und vom Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, vorgelegten Maßnahmen umspannen drei Ziele:
  • Gründung einer Dialog-Plattform Digitale Gesundheit, um gemeinsam mit allen Verantwortlichen aus Gesundheitsversorgung, Wissenschaft und Wirtschaft die Nutzung von Technologien zur Bereitstellung und Auswertung großer Datenmengen (Big-Data) für die Patientenversorgung voranzutreiben
  • Vorantreiben der Einführung von elektronischen Patientenakten, die helfen Forschung und Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern
  • Verstärkte Förderung von Projekten, die die Möglichkeiten des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen aufzeigen und helfen, z. B. bei der Behandlung von Krebserkrankungen weitere Durchbrüche zu erzielen

 

Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier: Bundesministerien für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

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