Neuer Pflege-Mindestlohn
Private Pflegeunternehmen fordern einen Sitz mehr in einer künftigen Pflege-Mindestlohnkommission
Der neue Pflege-Mindestlohn für Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte beträgt in seiner Endstufe ab Januar 2020 in Deutschland-West 11,35 Euro und im Osten 10,85 Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege fordert für die Zukunft einen Sitz mehr für die privaten Pflegeunternehmen in der Pflege-Mindestlohnkommission.
Dazu Thomas Greiner, der Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: ,,Ein höherer Pflege-Mindestlohn ist eine deutliche Anerkennung für die anspruchsvolle und auch körperlich stark fordernde Arbeit in der Altenpflege. Eigentlich sind die Zahlen zu hoch. Sie werden die ambulanten und stationären Einrichtungen stark belasten und zu höheren Zuzahlungen der Pflegebedürftigen führen. Die Einigung auf einen neuen Pflege- Mindestlohn bedeutet für mich aber auch eine klare Absage an alle Bestrebungen, in den nächsten Jahren flächendeckende, allgemeinverbindliche Tarifverträge durchdrücken zu wollen. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut.
Nachdem wir Mitglied aller drei Pflege-Mindestlohnkommissionen waren, fordern wir jetzt, dass sich die Zusammensetzung der Kommission für die Zukunft ändern muss. 54 Prozent der Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland werden heute von privaten Anbietern betrieben. Die Privaten sorgen für eine flächendeckende Versorgungssicherheit in der Altenpflege in Deutschland. Deshalb fordern wir künftig zwei von vier Sitzen auf der Arbeitgeberbank in der Pflege-Mindestlohnkommission. Unabhängig davon tragen wir die neuen Erhöhungen mit. Einen Nachholbedarf gibt es in Zukunft absolut nicht mehr.“
Der Pflege-Mindestlohn beträgt aktuell in Deutschland-West 10,20 Euro, in Deutschland- Ost sind es 9,50 Euro. Die Pflege-Mindestlohnkommission hat jetzt einstimmig beschlossen, dass er bis Januar 2020 in drei Stufen weiter ansteigt. In Deutschland Ost wird er ab Januar 2018 auf 10,05 Euro, ab Januar 2019 auf 10,55 und ab Januar 2020 auf 10,85 Euro steigen. In Deutschland West betragen die Erhöhungen ab Januar 2018 10,55 Euro, ab Januar 2019 11,05 und ab Januar 2020 11,35 Euro. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Somit liegt der Pflege-Mindestlohn weiter deutlich darüber.
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